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Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV

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1(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 105 - 108)

Vorbemerkungen

1.
Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Trägermaterial:
2Neobond (150 g/m
2), Farbe weiß
Format:
3Breite 210 mm, Höhe 12 Zoll (304,8 mm), einseitig bedruckt
In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale:
Wasserzeichen (Motiv: 1„Stilisierter Adler“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei),
Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
Planchetten, fluoreszierend,
Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
2.
1Sicherheitsmerkmale:

2Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf:
mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite,
Rückseite einfarbig eingefärbt,
Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: 1Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend).
3.
1Markierung
a)
Die sichtbare Markierung stellt eine fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung des darunterliegenden Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil II und des Hinweises „Dokument nicht mehr gültig“ dar.
2Die Sicherheitsabdeckung wird auf die Zulassungsbescheinigung Teil II in dem freien Feld unter dem Feld „Datum (I)“ angebracht.

3Rechts daneben wird folgender Hinweis vorgedruckt:

4„Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen.

5Dokument nur unbeschädigt gültig.

6“ Für die Schrift „Dokument nicht mehr gültig“ ist die Schriftart Arial-Bold, mindestens 7 Punkt – schwarz – zu verwenden.
b)

7Schematische Abbildungen:

8Die sichtbare Markierung muss gemäß nachfolgender Abbildung nach vorgegebenen Maßen und farblicher Darstellung gestaltet sein:
aa)
Format:
1Breite 37 mm, Höhe 28 mm, Eckradien 1 mm.
bb)
1Farbe:

2Umlaufender farbiger Rand (Verkehrsgrün, RAL 6024), 3 mm (links, rechts) bzw.

34 mm (oben, unten).
cc)
1Zusätzlich muss ein herstellerspezifisches Sicherheitsmerkmal mit sichtbaren und unsichtbaren Elementen angebracht werden.
2Die fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung muss so beschaffen sein, dass sie beim Freilegen oder bei einer Manipulation unwiderruflich zerstört wird.

3Bei Entfernung der sichtbaren Markierung wird
aaa)
ein irreversibles einfarbiges Farbmuster, 45 Grad Winkelung, Strichstärke 2 mm (Verkehrsgrün, RAL 6024) oder
bbb)
ein irreversibles zweifarbiges Farbmuster, 45 Grad Winkelung, Strichstärke 2 mm (Schraffur Verkehrsblau, RAL 5017/Verkehrsweiß, RAL 9016)
freigelegt und die Freilegung oder Manipulation erkennbar.

4Abbildung der sichtbaren Markierung:
Abbildung der sichtbaren Markierung ZB II. Es wird eine beispielhafte Abbildung der sichtbaren Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie zuvor beschrieben, dargestellt. Im Silbergrauen Feld steht der befindet sich die Drückstücknummer der Markierung B2ah7mk5R5 und ein 2 D-Code der Druckstücknummer der Markierung.
2 D-Code der Druckstücknummer der Markierung
Druckstücknummer der Markierung

5Abbildung der freigelegten Markierung mit Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II:*

Es wird eine beispielhafte Abbildung der freigelegten Markierung mit Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie zuvor beschrieben, dargestellt. Im Silbergrauen Feld steht der Text „Dokument nicht mehr gültig.“ Darunter befindet sich ein QR-Code und eine beispielhafte Zeichenabfolge.
Abbildung der manipulierten Markierung*

Es wird eine Abbildung der manipulierten Markierung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, wie im Text beschrieben, dargestellt.
4.
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II:

6Der Sicherheitscode muss unmittelbar lesbar sein und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form darzustellen.

7Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes.

8Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus zwölf alphanumerischen Zeichen.

9Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, sowie Ziffern von 0 bis 9. Das erste Zeichen ermöglicht die Unterscheidung der jeweiligen Funktion der Nachweisnummer.

10Die Zeichen zwei bis elf sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen.

11Das zwölfte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis elf.

12Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach dem Modulus-11-Verfahren.

13Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm.

14Für die Klarschriftnummer ist die Schriftart OCR-B mindestens 8 Punkt – schwarz – zu verwenden.

15Der Sicherheitscode darf nicht bei vorder- oder rückseitiger Durchleuchtung erkannt werden.

16Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer Markierung
Es erfolgt die Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer Markierung, mit folgendem Inhalt: Europäische Gemeinschaft Bundesrepublik Deutschland (D) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Übersetzung in verschiedene Sprachen Diese Bescheinigung ist nicht im Fahrzeug aufzubewahren! Feld A: Amtliches Kennzeichen. Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs, Feld (1) Anzahl der Vorhalter. Feld C: Daten zum Eigentümer: Name oder Firmenname. (C 3.1 / C 6.1), Vornamen (C 3.2 / C 6.2), Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung (C 3.3 / C 6.3). Feld C4: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. “ I = Datum dieser Zulassung. Hinweis: Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zul1ssungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig, (Nummer der Zulassungsbescheinigung) (Fahrzeug-Identifizierungsnummer als Barcode) Feld D: Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3) Feld (2): Daten zum Herstellercode; Herstellerschlüsselnummer (2.1) und Typschlüsselnummer (2.2) Feld E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Feld (3): Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Feld J: Fahrzeugklasse. Feld (4): Art des Aufbaus. Feld (5): Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus. Feld R: Farbe des Fahrzeugs. Feld (11): Code zu R. Feld P 1: Hubraum in cm3. Feld P.2/P.4: Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1. Feld P.3; Kraftstoffart oder Energiequelle. Feld (10) = Code zu P3. Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE. Feld (6): Datum der EG-Typengenehmigung. Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis. Feld (25): Optionale Eintragungen der Zulassungsbehörde. Feld (23): Raum für interne Vermerke des Herstellers: Optionale Angaben des Fahrzeugherstellers. Feld (24): Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Kraftfahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber): Datum und Unterschrift
Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegter Markierung
Es erfolgt die Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegter Markierung, der Inhalt entspricht dem der vorigen Abbildung.

Zuletzt geändert durch Art. 23 V v. 11.12.2024 I 411
Änderung durch Art. 1 V v. 19.12.2025 I Nr. 382 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt V 9232-14 v. 3.2.2011 I 139 (FZV 2011)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26