Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II:
6Der Sicherheitscode muss unmittelbar lesbar sein und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form darzustellen.
7Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes.
8Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus zwölf alphanumerischen Zeichen.
9Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, sowie Ziffern von 0 bis 9. Das erste Zeichen ermöglicht die Unterscheidung der jeweiligen Funktion der Nachweisnummer.
10Die Zeichen zwei bis elf sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen.
11Das zwölfte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis elf.
12Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach dem Modulus-11-Verfahren.
13Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm.
14Für die Klarschriftnummer ist die Schriftart OCR-B mindestens 8 Punkt – schwarz – zu verwenden.
15Der Sicherheitscode darf nicht bei vorder- oder rückseitiger Durchleuchtung erkannt werden.
16Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer Markierung
Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegter Markierung